
PlanSchmiede GmbH © 2016




Kontaktinformation
PlanSchmiede GmbH
Schmalbachstraße 27
74626 Bretzfeld-Schwabbach
Telefon 07946 / 9204-0
Fax 07946 / 9204-20



Über uns
mit Sitz in 74626 Bretzfeld-Schwabbach wurde Anfang 2001 gegründet.
Ursprünglich hervorgegangen aus einem Ingenieurbüro…





Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen, Bauleistungen und Handelsprodukte

AGBs für Dienstleistungen
Der PlanSchmiede GmbH Schmalbachstr. 27, 74626 Bretzfeld
1. Allgemeines
Unseren Dienstleistungen im Bereich Vermessung, Bauplanung, Gebäudemodernisierung, Energieberatung, Thermografie, Luftdichtheitsmessung, Schimmelpilzberatung liegen ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, sofern sie nicht schriftlich mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden. Etwaige abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Im Rahmen laufender Geschäftsverbindungen gelten die folgenden Bedingungen auch dann, wenn dies zukünftig nicht ausdrücklich vereinbart wird.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Bis zum endgültigen Vertragsabschluss (durch Annahme unseres Angebots) sind unsere Angebote stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die beschriebenen Aufgaben bzw. Eigenschaften sind verbindlich. Vertragsabänderungen oder -ergänzungen sowie mündliche Nebenabreden nach erfolgter Auftragsbestätigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Mitwirkung, Verzug, Unmöglichkeit der Leistung/Lieferung
Unser Vertragspartner gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen seinerseits oder seitens seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und für uns kostenlos erbracht werden. Insbesondere soll er anstehende Fragen unverzüglich entscheiden und erforderliche Genehmigungen so schnell wie möglich herbeiführen. Diese Mitwirkungshandlungen müssen den jeweils gültigen Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Unser Vertragspartner trägt jeglichen Mehraufwand, der infolge von ihm zu vertretender, verspäteter, unrichtiger oder fehlender Angaben oder Mitwirkungshandlungen entsteht. Wir sind auch bei vereinbarten Fest- oder Höchstpreisen berechtigt, derartigen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen. Die im Vertrag genannten Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Vereinbarte Fristen verstehen sich stets ausschließlich jeglicher Transportdauer der zuzustellenden Unterlagen. Die Frist beginnt nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten (vollständige technische Klärung). Werden nachträgliche Vertrags-
änderungen vereinbart oder werden wesentliche erforderliche Informationen, die durch den Auftraggeber bereitgestellt werden sollen, nicht rechtzeitig übergeben, so ist auch der Termin neu zu vereinbaren. Ist die Nichteinhaltung eines Termins auf Lieferverzug eines Zulieferanten zurückzuführen, der nicht von uns zu vertreten ist und nach Vertragsabschluß eingetreten bzw. uns bekannt geworden ist, so verlängert sich die Frist bzw. der Termin angemessen. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen wie Verspätung oder Ausbleiben von Zulieferungen, Krankheit oder Todesfall, tritt kein Lieferverzug ein. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht zum Vertragsrücktritt, wenn der Leistungstermin/Liefertermin um mehr als 10 Werktage überschritten wird. Ansonsten verpflichtet sich der Auftraggeber, die Fristen angemessen zu verlängern. Teilleistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Generell kann der Auftraggeber von uns einen Verzugsschaden nur dann geltend machen, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
4. Ausführung
Wir sind verpflichtet, unsere vertraglichen Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik, den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen. Im Rahmen der vereinbarten Leistungen haben wir den Auftraggeber, soweit erforderlich, über alle bei der Durchführung seiner Aufgaben wesentlichen Angelegenheiten zu unterrichten. Nach Beendigung aller Leistungen und deren Honorierung werden dem Auftraggeber die erstellten Originalzeichnungen und sonstige Unterlagen ausgehändigt. Wir sind nicht verpflichtet, diese länger als zwei Jahre aufzubewahren.
5. Gewährleistung
Alle Konstruktionen, Zeichnungen und sonstigen Leistungen sind vom Vertragspartner auf Mängel, Vollständigkeit, Maße und Funktion zu überprüfen. Berechnungen sind auf ihre Plausibilität zu prüfen. Mängel müssen uns unverzüglich nach Feststellung schriftlich angezeigt werden. Als Gewährleistung kann der Vertragspartner nur kostenlose Nachbesserung der mangelhaften Leistung verlangen. Bei fehlerhaften Zeichnungen und Konstruktionen werden nur diese kostenfrei richtiggestellt.
6. Haftung
Eine Gewähr für Fehler bei Zeichnungen und Konstruktion und dem daraus resultierenden Produkt wird im Rahmen von Mangelfolgekosten nicht übernommen. Wir haften nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden. Deshalb übernehmen wir keine Haftung für Fertigung, Montage oder Produktion, wenn innerhalb dieser Bereiche Schäden durch fehlerhafte Konstruktionszeichnungen entstehen. Die Entwürfe, Berechnungen, Konstruktionen, Zeichnungen sowie Funktionen oder sonstige Leistungen sind nur beratende Vorschläge und sind für den Vertragspartner und Hersteller nicht bindend. Er kann sie jederzeit ändern hinsichtlich der Toleranzen, Fertigung, Kosten und Ausführung. Eigenmächtige Änderungen und Festlegungen hinsichtlich der Konstruktion oder Ausführung durch den Auftraggeber hat dieser selbst zu verantworten. Der Hersteller des Produktes haftet für das Produkt selbst nach dem Produkthaftungsgesetz. Leistungsansprüche verjähren nach einem Jahr von dem Zeitpunkt des Rechnungsdatums an. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausge-schlossen oder beschränkt gilt, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7. Zahlungsbedingungen
Der von uns angegebene Preis ist bindend. Alle von uns angegebenen Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Alle Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen zahlbar, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Skonto wird nicht gewährt, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Unser Vertragspartner ist zur unverzüglichen Abnahme der Leistung/Lieferung verpflichtet. Kommt der Vertragspartner seiner Abnahmeverpflichtung nicht unverzüglich nach, so gilt die Abnahme vier Kalenderwochen nach Leistungserbringung als erfolgt. Beanstandungen unserer Rechnungen sind uns innerhalb einer Ausschlussfrist von 21 Kalendertagen nach Rechnungsdatum schriftlich begründet mitzuteilen. Gegen Forderungen von unserer Seite kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufgerechnet werden. Bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsziele sind wir berechtigt, die Arbeiten am jeweiligen Projekt einzustellen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben Zeichnungen, Entwürfe, Muster, etc in unserem Eigentum (Eigentumsvorbehalt).
8. Vorzeitige Beendigung eines Projektes
Die Beendigung eines laufenden Projektes kann von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund herbeigeführt werden. Wird aus einem Grund gekündigt, den wir zu vertreten haben, steht uns ein Honorar nur für die bis zur Kündigung erbrachte Leistung zu. In allen anderen Fällen behalten wir den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen. Diese werden pauschal mit 40 % des vereinbarten Honorars angesetzt.
9. Urheberrecht
Urheberrechte/Patente werden nicht übertragen.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
Erfüllungsort für alle Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist unser Firmensitz. Auf die gegenseitigen Rechtsbeziehungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
11. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, oder der Text dieser AGB eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Regelungen bleibt davon unberührt.
AGB´s für Bauleistungen der PlanSchmiede GmbH (nachstehend „Unternehmer“ genannt), Schmalbachstr. 27, 74626 Bretzfeld
1. Leistungsumfang auf vertragliche Leistungen
Der Leistungsumfang beruht auf der dem jeweiligen Vertrag zugrunde gelegten und beigefügten Leistungsbeschreibung. Über diesen Leistungsumfang hinausgehende zusätzliche Leistungen sind als Zusatzleistungen zum Vertrag festzulegen.
Außervertragliche Leistungen, die über diesen Vertragsinhalt hinausgehen sind zusätzlich zu vergüten, wenn sie auf nachträglichen Sonderwünschen beruhen oder aufgrund besonderer Auflagen, Vorschriften oder Erschwernissen z.B. wegen einer besonderen Bodenbeschaffenheit oder erhöhtem Grundwasseranfall oder anderer nicht vom Unternehmer zu vertretender Umstände erbracht werden müssen. Sie werden – soweit nichts anderes vereinbart ist – auf Nachweis zusätzlich abgerechnet. Dem Unternehmer steht die Vergütung insbesondere auch dann zu, wenn die Arbeiten nach allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik notwendig sind, dem mutmaßlichen Willen des Bauherrn entsprachen und ihm unverzüglich angezeigt wurden.
Der Unternehmer ist berechtigt, die geschuldete Leistung ganz oder teilweise an Nachunternehmer zu übertragen.
2. Von der Bauherrschaft zu erbringende Leistungen
Kostenlose Bereitstellung von Bauwasser und Baustrom (380 V), maximal 50 m vom Baukörper entfernt. Einholung der notwendigen Genehmigungen für die Versorgungsanschlüsse, Benutzung von Verkehrsflächen und Bürgersteigen. Schriftliche Information an den Unternehmer über nicht sichtbare Leitungen jeder Art sowie mögliche Hindernisse mit jeweils genauer Lagebestimmung. Entfernung oder Verlegung von Freileitungen, Bäumen und anderen Hindernissen soweit diese im Schwenkbereich des Krans liegen oder den ungehinderten Bauablauf stören.
Zugänglichkeit bzw. Sichtbarkeit aller auf dem Grundstück befindlichen Grenzmarkierungen.
a.) Schaffung befahrbarer Zugangswege zum Baugrundstück bis zur Baugrube für Schwertransport bis zu 60 to einschließlich Anlegen des Kranstellplatzes.
b.) Die Zufahrtswege und das Grundstück sind rechtzeitig so herzurichtern und zu befestigen, daß mit Schwerlastzügen bis 60 to und Autokran bis 45 to eine ungehinderte Zufahrt bis unmittelbar zum Baukörper möglich ist.
c.) Der Kranstandplatz (11 m x 7 m) muß 30 cm eingeschottert und verdichtet bzw. in anderer Weise ausreichend befestigt werden. Der Abstand zum Baukörper darf höchstens 3 m an der Längsseite oder 1,50 m von der Giebelseite und max. 1 m tiefer als die Oberkante der Kellerdecke sein. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt bzw. aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht möglich sein, gehen die Mehrkosten z.B. für einen größeren Autokran zu Lasten des Bauherrn.
3. Grundstücksvoraussetzungen
Der Bauherr bestätigt mit nachfolgender Unterschrift, daß er im Grundbuch eingetragener Eigentümer des zu bebauenden Grundstückes ist. Im Falle der Beantragung öffentlicher Fördermittel zur Errichtung des oben genannten Bauwerks erklärt der Bauherr verbindlich, daß das zu bebauendeGrundstück von ihm beim Grundstücksveräußerer schriftlich reserviert wurde und nach Zusage der öffentlichen Fördermittel unverzüglich gekauft wird. Hiervon abweichende Eigentumsregelungen müssen vom Bauherrn 6 Wochen vor Baubeginn dem Unternehmer schriftlich mitgeteilt werden. Bei Nichtbeachtung hat der Bauherr dem Unternehmer die hieraus entstehenden Kosten zu ersetzen.
Die für den bauseitigen Aushub benötigte Ablagerung der Aushubmasse darf bei den Ausführungsarbeiten zu keinen Behinderungen führen. Zwischen Böschung und der Außenkante des Baukörpers muß in jedem Fall ein Mindestarbeitsraum von 1 Meter verbleiben. Die Gestaltung von Böschung und Arbeitsraum erfolgt nach DIN 4124, ansonsten gilt DIN 18300. Über die Dauer der Bauzeit ist Grund-, Tag-, oder Sickerwasser vom Bauherrn unter Beachtung der eventuell vorliegenden behördlichen Auflagen aus der Baugrube zu entfernen. Erforderliche Abdichtungs- oder Isolierungsmaßnahmen gehen zu Lasten des Bauherrn ebenso wie alle Sicherheitsmaßnahmen sofern
sie von der vertraglich vereinbarten Leistung abweichen. Der Arbeitsraum zwischen Böschung und Außenkante des Baukörpers muß vor Hausmontage vom Bauherrn wiederverfüllt worden sein.
Die durch den Bauherrn eingebrachte Sauberkeitsschicht darf eine maximale Maßtoleranz von +/- 1 cm in der Höhe nicht überschreiten. Der Erdbauunternehmer ist verpflichtet, ein Meßprotokoll zu erstellen, in welchem festgehalten ist, daß die vorgeschriebene Toleranz eingehalten wurde. Größere Unebenheitstoleranzen führen zu Mehraufwendungen zu Lasten des Bauherrn.
Der Unternehmer geht davon aus, daß der Untergrund eine Mindesttragfähigkeit von 0,2 MN/m² zuläßt. Erforderliche Bodengutachten und Baugrundgutachten trägt der Bauherr.
Es wird ebenes Gelände vorausgesetzt. Sollten Mehrleistungen infolge Hanglage auftreten wie z.B. verlorenes Mauerwerk, so werden diese Leistungen zusätzlich und auf Einzelnachweis dem Bauherrn in Rechnung gestellt.
4. Ausführungstermine
Der Ausführungstermin wird mit Bauherr, Bauleiter und Unternehmer abgesprochen. Der Unternehmer hält den Ausführungstermin unter der Voraussetzung ein, daß 6 Wochen vor Baubeginn eine Finanzierungsbestätigung mit Bankbürgschaft über die im Hausvertrag genannte Vertragssumme vorliegt.
5. Gefahrtragung
Wird die Bauleistung vor Abnahme durch höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr oder aber andere unabwendbare, vom Unternehmer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat der Unternehmer Anspruch auf Vergütung der ausgeführten Leistung sowie derjenigen Aufwendungen, die bereits für noch nicht ausgeführte Leistungen entstanden sind. Der Bauherr hat zu diesem Zweck eine angemessene Bauherrenhaftpflichtversicherung sowie eine Bauwesenversicherung abzuschließen. Diese ist dem Unternehmer auf Verlangen vorzulegen.
6. Materialpakete
Die Materialpakete werden frei Baustelle geliefert. Zum Abladen der Pakete müssen 3 Helfer auf der Baustelle anwesend sein. Die Materialpakete verstehen sich immer ohne Montage. Entsorgung der Reststoffe erfolgt durch den Bauherrn.
7. Gewährleistung
Für Materialpakete wird eine Gewährleistung von mindestens 6 Monaten nach VOB Teil B vereinbart. Für Materialpakete mit Montage wird eine Gewährleistung nach VOB Teil B vereinbart. Mängelrügen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ware in schriftlicher Form an den Unternehmer zu richten. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich nach Wahl des Unternehmers auf das Recht der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung durch den Unternehmer. Der Unternehmer hat das Recht, behauptete Mängelrügen durch den Lieferanten prüfen zu lassen. Diese Personen können auch vom Unternehmer bevollmächtigt werden, den Mangel zu beheben. Der Unternehmer ist nicht verpflichtet, selbständig erteilte Reparaturaufträge anzunehmen.
8. Warenrückgabe
Eine Rücknahme oder Teilrücknahme von Materialien wird ausgeschlossen.
AGBs für Handelsprodukte
der PlanSchmiede GmbH (nachstehend „Unternehmer“ genannt), Schmalbachstr. 27, 74626 Bretzfeld:
1. Allgemeines / Geltungsbereich
Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Umfang des Geschäftes. Sie gelten für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluß zwischen dem Kunden und dem Unternehmer und insoweit auch für künftige Geschäfte als vereinbart. Der Kunde erkennt diese Geschäftsbedingungen vorbehaltlos an und verpflichtet sich, keinerlei Einwendungen aus entgegenstehenden eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend zu machen. Im Falle von Kollisionen gilt zwischen den
Regelungen als Rangfolge:
a.) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
b.) gesetzliche Regelung
2. Angebot und Auftragserteilung
Die Angebote der Unternehmer sind stets freibleibend. Bestellungen gelten als angenommen, wenn sie von dem Unternehmer schriftlich bestätigt sind oder faktisch ausgeführt wurden. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben im Kaufangebot sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Der Kunde verpflichtet sich, hieraus keinerlei Rechte gegen die Unternehmer herzuleiten.
3. Vertragsgegenstand
Der Unternehmer liefert die vom Kunden bestellten Waren oder erbringt Dienstleistungen nach Angebotsannahme. Sollte der Unternehmer nachträglich erkennen, daß ein Fehler z. B. bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit aufgetreten ist, wird der Unternehmer den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist der Unternehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4. Preise
Die Preise verstehen sich zuzüglich der am jeweiligen Tage der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Lieferungen, die später als 12 Monate nach Datum der Auftragserteilung (Auftragsbestätigung) erfolgen, gilt der zur Zeit der Lieferung gültige Verkaufspreis. Nebenkosten, wie Transport- und Versicherungskosten, sind in den Preisen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nicht enthalten.
5. Vertragsabschluß/Widerrufsrecht
5.1 Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch den Unternehmer zustande. Die Annahme erfolgt in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung der Unternehmer an den Kunden (§ 151 Satz 1 BGB). Mündliche Nebenabreden, Vertragsergänzungen oder Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Unternehmer.
6. Lieferfristen
Von dem Unternehmer genannte Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich ein Fixtermin vereinbart wurde. Alle Fristen und Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung. Liefer- und Leistungsverzögerungen, die nicht durch die Unternehmer zu vertreten sind, oder nicht allein durch die Unternehmer beseitigt werden können, hat der Unternehmer nicht zu vertreten. Insoweit gerät der Unternehmer nicht in Verzug. Im übrigen gerät der Unternhemer erst dann in Verzug, wenn der Besteller schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzt. Diese Nachfristsetzung hat mittels eingeschriebenem Brief zu erfolgen.
Die Einhaltung von Lieferfristen und Lieferterminen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller für die Ausführung der Bestellung zu liefernden Unterlagen und Vorleistungen und die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus.
Prospektangaben und Abbildungen sind nicht zwingend maßgebend; Änderungen oder Vervollkommnung der von den Unternehmer veräußerten Produkte sind zulässig; Prospektangaben sind daher nur als annähernd zu betrachten.
7. Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Käufers. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Gefahr geht ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Transporteur auf den Käufer über. Eine Versicherung für Transportschäden hat der Käufer auf eigene Rechnung zu veranlassen. Wenn der Versand oder die Zustellung infolge des Verhaltens des Käufers verzögert wird, geht vom Tage der Versandbereitschaft an die Gefahr auf den Käufer über.
8. Gewährleistung und Haftung
Die Dauer der Gewährleistung beträgt 6 Monate ab Versendung der Ware. Eine Gewährleistung kann nicht für Verschleißteile und solche Mängel, die auf eine unsachgemäße Nutzung zurückzuführen ist, übernommen werden. Der Käufer hat dem Unternehmer Transportschäden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes schriftlich mitzuteilen. Dem Käufer obliegt die sofortige Untersuchungs- und Anzeigepflicht. Bei nicht erkennbaren Mängeln beginnt die Frist mit der Entdeckung des Mangels. Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandelung, Minderung, Kündigung oder Schadenersatz irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und sonstigen Rechtsgründen; es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beim Unternehmer. Der Unternehmer ist zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat. Gewährleistungsansprüche gegen die Unternehmer stehen dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Ansprüche aufgrund von Mängeln, die nicht durch die Unternehmer zu vertreten sind, insbesondere Produktionsmängel, werden grundsätzlich ausgeschlossen. Hierbei wird auf die Herstellergarantie bzw. -haftung verwiesen.
9. Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Rechnungsstellung fällig. Die Unternehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur endgültigen und vollständigen Bezahlung vor. Ein Recht des Käufers zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist rechtskräftig gerichtlich festgestellt. Gerät der Käufer in Verzug, ist der Unternehmer berechtigt, vom Verzugszeitpunkt Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen EURIBOR der Europäischen Zentralbank.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist für Zahlungen in 74626 Bretzfeld und für Lieferungen der Versandort des Herstellers. Gerichtsstand ist 74613 Öhringen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so ist davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung soll einvernehmlich durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt werden, die der ursprünglichen Absicht der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt.