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PlanSchmiede GmbH
Schmalbachstraße 27
74626 Bretzfeld-Schwabbach
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Über uns
mit Sitz in 74626 Bretzfeld-Schwabbach wurde Anfang 2001 gegründet.
Ursprünglich hervorgegangen aus einem Ingenieurbüro…
Kompetenzen
Raumwärme beheizter Gebäude geht auf 2 Arten verloren. Zum einen „wandert“ die Wärme durch die Außenhülle hindurch (Transmission) und andererseits verliert sie sich durch Luftaustausch zwischen innen und außen (Luftwechsel).
Dabei ist nicht der gewollte Luftwechsel (wie er beispielsweise beim Lüften entsteht) das große Problem, sondern die mehr oder weniger versteckten Undichtigkeiten an Dächern, Fenstern, Türen, Wanddurchführungen, die unbemerkt und permanent die teuer bezahlte Heizwärme nach außen austauschen.
Diese Leckagen können wir mit einer Luftdichtheitsmessung (auch BlowerDoor-Test oder Differenzdruckverfahren genannt) messen. Dabei wird im zu messenden Gebäude ein Unterdruck erzeugt. Die von aussen nachströmende Luft wird bei unserem Verfahren mittels Thermografie an den entsprechenden Stellen aufgespürt und dokumentiert und damit die Grundlage für deren Beseitigung geschaffen.
Einmal beseitigt, freuen Sie sich über die spürbare Energie-Einsparung genauso wie über die angenehme Behaglichkeit. Denn Kaltluftströme können nicht nur sehr unangenehm sein, sondern auch krank machen.
Bei Fenstern reicht häufig auch schon ein Austausch oder Einbau von Dichtungen, um den teuren und oftmals unnötigen Fenstertausch zu umgehen.
Die KfW schreibt Luftdichtheitsmessungen vor!
Wenn Sie Ihren Neubau oder Ihre energetische Sanierung aus Programmen der KfW finanzieren, fordert die KfW die Durchführung einer Luftdichtheitsmessung und die Vorlage des Ergebnisses in Form eines Prüfprotokolls. Dabei dürfen gewisse Luftwechselraten nicht überschritten werden (sog „n50-Werte“). Damit verdeutlicht die KfW, wie wichtig Luftdichtheitsmessungen sind. Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber in der kommenden Energieeinsparverordnung diesem Beispiel folgen und verbindliche Nachweismessungen vorschreiben wird. Es empfiehlt sich daher, bereits jetzt zu handeln.
Als zertifiziertes BlowerDoor-Messteam sind wir landesweit tätig und führen Messungen auch in Salem und Umgebung durch.
Gesetzliche Grundlagen / Vorbemerkungen
Nichtwohngebäude sind alle Gebäude, die nicht zum dauerhaften Wohnen bestimmt sind, aber dennoch beheizt werden (müssen). Hierunter fallen beispielsweise Industrie- und Verwaltungsgebäude, Schulen, Kirchen, Kindergärten, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Hallen und Hochregallager.
Die energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden wird in der DIN 18 599 geregelt. Für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz ist die Luftdichtheit der Gebäudehüllen mit den Grenzwerten nach DIN 4108, Teil 7 und EnEV 2014 Voraussetzung. Ist das beheizte Volumen grösser als 1.500 m³, müssen zusätzlich hüllflächenbezogene Grenzwerte eingehalten bzw bei der Messung nachgewiesen werden.
Wird keine Luftdichtheitsmessung durchgeführt, müssen die Berechnungsergebnisse mit pauschalen Aufschlägen auf den Jahresheizwärmebedarf versehen werden. In der Praxis bedeutet dies, daß meist schlechtere Berechnungsergebnisse ausgewiesen werden, als es dem jeweiligen Gebäudetyp tatsächlich entspricht.
Die Durchführung von Luftdichtheitsmessungen bei Nichtwohngebäuden stellt höhere Anforderungen an die Ausrüstung und Fachkenntnisse des durchführenden Unternehmens, da die Gebäudekörper wesentlich größer und meist technisch aufwändiger konzipiert sind, als Wohngebäude.
Daher ist es sinnvoll, wenn der BlowerDoor-Fachbetrieb bereits bei der Werkplanung miteinbezogen wird, da der Messaufwand und der manchmal notwendige Nachbesserungsaufwand in engem Zusammenhang mit der vorhergehenden Planung und Ausführung der luftdichten Gebäudehülle steht.
Als Beispiel aus unserer Praxis seien Toröffnungen, Rolltore, Aufzugsanlagen, Be- und Entlüftungssysteme, Oberlichter u.s.w genannt.
Mit unserem modular erweiterbaren Groß-System „BlowerDoor Multiplefan„ sind wir in der Lage, Gebäudehüllflächen bzw beheiztes Volumen bis ca 100.000 m² bzw bis ca 100.000 m³ zu messen (jeweils abhängig vom hüllflächenbezogenen Grenzwert und der Luftwechselrate).
Als zertifiziertes BlowerDoor-Messteam sind wir landesweit tätig und führen Messungen auch in Salem und Umgebung durch.
Reinraumkontrolle
Fertigungs- und Entwicklungsprozesse in der Elektroindustrie (Mikrochips), der Feinstwerktechnik, der Medizinforschung und der Lebensmitteltechnik sowie auch Operationssäle erfordern Räume mit besonders "reiner" Luft. Eine unerwünscht hohe Konzentration von Schwebstoffen und Feinstäuben in der Luft muss unbedingt vermieden werden. Erfahrungen zeigen, dass die Qualität der Raumhülle den Anforderungen oft nicht entspricht.
Die Luftdichtheitsmessung ist sehr gut geeignet, um die Qualität der Raumhülle zu optimieren und ungewollte Luftverunreinigungen deutlich zu reduzieren.
Bestimmung von Löschgashaltezeiten
Damit Löschgase wirken können, müssen diese im Löschfall auch in dem zu schließenden Raum verbleiben. Die Raumhülle muss also luftdicht sein. In dem betreffenden Raum wird eine Luftdichtheitsmessung durchgeführt. Durch Verwendung einer speziellen Software werden die Haltezeiten von verschiedenen Löschgasen entsprechend der VdS-Richtlinie ermittelt. Damit lassen sich Probeflutungen vermeiden, was nicht nur die Umwelt schützt, sondern auch die Kosten für die Anlageprüfung senkt.
Einmessen von Abluftventilen an Lüftungsanlagen
Mit dem Druckmessgerät werden Abluftanlagen auf ihre Funktion überprüft und ein Funktionsschnelltest bei Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung durchgeführt. In Verbindung mit der Luftstrombox lassen sich Volumenströme an Abluftventilen messen.
Als zertifiziertes BlowerDoor-Messteam sind wir landesweit tätig und führen Messungen auch in Salem und Umgebung durch.